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Bewertungen über ein Mietverhältnis in Internetportals erlaubt!!!
BGH Urteil "Spickmich"
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die freie Meinungsäußerung in Internetportalen gestärkt. Nach dem Urteil können Lehrer- und damit auch Bürger nicht verhindern, dass sie auf Internetplattformen benotet werden. Solange sich die Bewertung auf das Verhalten konzentriert und keine Beleidigungen veröffentlicht werden, sind die Bewertungsportale nicht zu beanstanden.
Posts
Es werden Posts vom Juni, 2014 angezeigt.
Mietnomade und wie man sich um Vorfeld schützen kann!
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Was tun bei Mietnomaden? Vorher in Vermieterinformationssysteme hineinschauen!
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Was tun bei Mietnoamden!
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Mietbetrug nimmt in Euro zu!
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