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Bewertungen über ein Mietverhältnis in Internetportals erlaubt!!!
BGH Urteil "Spickmich"
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die freie Meinungsäußerung in Internetportalen gestärkt. Nach dem Urteil können Lehrer- und damit auch Bürger nicht verhindern, dass sie auf Internetplattformen benotet werden. Solange sich die Bewertung auf das Verhalten konzentriert und keine Beleidigungen veröffentlicht werden, sind die Bewertungsportale nicht zu beanstanden.
Posts
Es werden Posts vom August, 2016 angezeigt.
Dreister Mietpreller im Knast, Vermieter wohl ruiniert?
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...nur ein Mietnomaden kann Sie und Ihre Immobilie ruinieren!
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"Es reicht!" "Stopp Mietbetrügern!
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...nur ein Mietnomade kann Sie und Ihre Immobllie ruinieren, wollen Sie diese Risiko nicht ausschliesen?
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