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Bewertungen über ein Mietverhältnis in Internetportals erlaubt!!!
BGH Urteil "Spickmich"
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die freie Meinungsäußerung in Internetportalen gestärkt. Nach dem Urteil können Lehrer- und damit auch Bürger nicht verhindern, dass sie auf Internetplattformen benotet werden. Solange sich die Bewertung auf das Verhalten konzentriert und keine Beleidigungen veröffentlicht werden, sind die Bewertungsportale nicht zu beanstanden.
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Es werden Posts vom Januar, 2015 angezeigt.
Mietnomade und keine Ende!
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Mietnomade und kein Ende!
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