Mietbetrüger
watson
Wegen gewerbsmässigem Betrug und anderer Delikte hat das
Bezirksgericht Zürich am Dienstag zwei Männer zu mehrjährigen
Freiheitsstrafen ...
Bewertungen über ein Mietverhältnis in Internetportals erlaubt!!!
BGH Urteil "Spickmich"
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die freie Meinungsäußerung in Internetportalen gestärkt. Nach dem Urteil können Lehrer- und damit auch Bürger nicht verhindern, dass sie auf Internetplattformen benotet werden. Solange sich die Bewertung auf das Verhalten konzentriert und keine Beleidigungen veröffentlicht werden, sind die Bewertungsportale nicht zu beanstanden.
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