Bevor die Katastrophe eintritt- Vermieterinfosystem.de
Bayerischer
Rundfunk
Wegen Betrugs und Urkundenfälschung hat das Amtsgericht
Augsburg am Montag einen 49-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei
Jahren ...
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Bewertungen über ein Mietverhältnis in Internetportals erlaubt!!!
BGH Urteil "Spickmich"
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die freie Meinungsäußerung in Internetportalen gestärkt. Nach dem Urteil können Lehrer- und damit auch Bürger nicht verhindern, dass sie auf Internetplattformen benotet werden. Solange sich die Bewertung auf das Verhalten konzentriert und keine Beleidigungen veröffentlicht werden, sind die Bewertungsportale nicht zu beanstanden.
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