Bevor der Katastrophenfall eintritt, den Mieter Check machen Sie hier: Vermieterinfosystem.de
Badische Zeitung
Ein zu Haft verurteilter Serienbetrüger, der mehrfach wohnungssuchenden
Studierenden betrogen hatte, wollte am Landgericht eine
Bewertungen über ein Mietverhältnis in Internetportals erlaubt!!!
BGH Urteil "Spickmich"
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die freie Meinungsäußerung in Internetportalen gestärkt. Nach dem Urteil können Lehrer- und damit auch Bürger nicht verhindern, dass sie auf Internetplattformen benotet werden. Solange sich die Bewertung auf das Verhalten konzentriert und keine Beleidigungen veröffentlicht werden, sind die Bewertungsportale nicht zu beanstanden.
Kommentare