Bevor die Katastrophe eintritt- Vermieterinfosystem.de
Presse
Augsburg
Vor dem Augsburger Amtsgericht musste sich gestern ein
48-jähriger Mann verantworten, der unter falschen Angaben sich schöne
Mietwohnungen ...
Bewertungen über ein Mietverhältnis in Internetportals erlaubt!!!
BGH Urteil "Spickmich"
Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat die freie Meinungsäußerung in Internetportalen gestärkt. Nach dem Urteil können Lehrer- und damit auch Bürger nicht verhindern, dass sie auf Internetplattformen benotet werden. Solange sich die Bewertung auf das Verhalten konzentriert und keine Beleidigungen veröffentlicht werden, sind die Bewertungsportale nicht zu beanstanden.
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